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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Es
gelten nur schriftliche Absprachen und Vereinbarungen.
- Die
Ausstattung des Fahrzeuges richtet sich nach der im Vermittlungsauftrag
aufgeführten, weitere Ausstattungen und Ausführungen richten sich nach dem
Modus des jeweiligen Auslieferungslandes.
- Die
Fahrzeuge werden zulassungsfertig, mit deutschem Kfz-Brief ausgeliefert. Die
Gewährleistung richtet sich nach den jeweiligen Herstellerbedingungen, Gewährleistungsansprüche
sind an die Vertragshändler der Herstellerwerke zu richten.
- Preisänderungen
(max.3%),Konstruktions- oder Formänderungen, sowie Änderung des
Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der
Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert
wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
- Der
Lieferant ist von der Lieferung freigestellt: -wenn das Fahrzeug vom
Vorlieferanten nicht geliefert wird, - wenn unvorhergesehen eine deutliche
Preiserhöhung vom Lieferanten vorgenommen wird, -wenn ein Import durch
Gesetzesänderung wesentlich erschwert wird. Ein Schadenersatz wegen
Nichterfüllung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
- Alle
Liefertermine verstehen sich unverbindlich
- Wird
ein unverbindlicher Liefertermin um mehr als 8 Wochen überschritten, kann
der Käufer nach Ablauf einer von ihm gesetzten, angemessenen Nachfrist von
der Bestellung zurücktreten. Der Käufer kann einen Verzugsschaden nur
geltend machen, wenn dem Vermittler Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last fällt.
- Die
Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung über die
Bereitstellung des Fahrzeuges zu erfolgen. Bleibt der Auftraggeber nach
Ablauf einer Nachfrist in Verzug, so ist der Vermittler berechtigt, die
vertragliche Leistung abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in
Höhe von 15% des Kaufpreises zu fordern.
- Verzugszinsen
werden mit 5% p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
- Die
Zahlung kann nur mit Bargeld, per LZB-Scheck oder durch Vorabüberweisung
erfolgen.
- Der
Auftraggeber verpflichtet sich, Zug um Zug gegen Aushändigung des
Fahrzeuges den Kaufpreis zu zahlen. Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung uneingeschränktes Eigentum von Christian Erichsen Automobile.
- Mit
der Zahlung des Rechnungsbetrages sind der Kaufpreis für das Fahrzeug sowie
die Gebühren und Auslagen des Vermittlers abgegolten.
- Sollte
eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben alle anderen
Bestimmungen rechtswirksam.
- Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
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